Satzung des Förderkreises
§ 1 Name und Sitz
1. | Der Verein führt den Namen „Förderkreis des Heinrich-Schütz-Chores Aachen e.V.“. |
2 | Der Verein hat seinen Sitz in Aachen. |
§ 2 Zweck des Vereins
1. | Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege der Vokalmusik. Der Verein soll mithelfen, die Voraussetzungen für die kirchenmusikalischen Darbietungen durch den Heinrich-Schütz-Chor Aachen (Chor der Evangelischen Kirchengemeinde Aachen, Gemeindebereich Aachen-Nord) zu schaffen. Er verfolgt damit unmittelbar kulturelle Ziele. | |
2. | Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: | |
a. | Pflege geistlicher und weltlicher Vokalmusik vom Beginn der Mehrstimmigkeit bis zur Neuzeit. | |
b. | Besondere Pflege der vokalen Kirchenmusik des 17. und 18. Jahrhunderts (Motetten, Kantaten, Messen, Passionen, Oratorien). | |
c. | Veranstaltung von Wochenendkursen für Chormusik. | |
d. | Durchführung verschiedener Veranstaltungsformen kirchlicher Chorarbeit. |
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Alle dem Verein zufließenden Mittel sind für die Erfüllung der in dieser Satzung gegebenen Zwecke zu verwenden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben beim Ausscheiden, bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen. Durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen darf niemand begünstigt werden.