Gemeinsame Datenschutzrichtlinie  
Heinrich-Schütz-Chor Aachen
Förderkreis des Heinrich-Schütz-Chores Aachen e.V.

  1. Wir erheben, verarbeiten und nutzen folgende personenbezogene Daten selbst – ohne externe Auftragsdatenverarbeitung - und ausschließlich für die Verfolgung des Chor- und Vereinszieles. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden diese vor unbefugtem Zugriff geschützt. Diese Daten sind bestimmt zur Information – Termine u.a., Kontaktpflege der Mitglieder untereinander und Kontaktaufnahme von Nichtmitgliedern über unsere Webseite:
    - Vollständige Anschrift, Beitrittsdatum, Telefonnummer(n), Email-Adresse und Stimmlage,
      Geburtsjahr und (bei Einwilligung:) –tag von Chormitgliedern,
    - Bankverbindung bei Erteilung einer Sepa-Einzugsermächtigung,
    - letzter Login von registrierten Benutzern sowie Name, E-Mail- und IP-Adressen bei Web-Kommunikation.

     
  2. D. gewählte Kassenwart/in des Förderkreises oder ein von ihr/ihm namentlich bestimmtes Chormitglied führt als Verantwortliche/r diese Datei. Auf diese haben sonst nur noch d. Chorleiter/in und d. Webmaster/in direkten Zugriff. Durch d. Kassenwart/in namentlich bestimmtes Chormitglied als Verantwortliche/r: Claudia Reinartz.
     
  3. Auf der Webseite des Chores „(www.)hsc-aachen.de“ wird in einem zugangsbeschränkten Bereich eine Liste mit den Kontaktdaten (keine Bankdaten) derjenigen Mitglieder veröffentlicht, welche sich hiermit einverstanden erklärt haben. Ihr Einverständnis kann auf einzelne Daten beschränkt und insgesamt jederzeit widerrufen werden. Die Webseite wird bei einem deutschen Server gehostet.
     
  4. Auskunft aus der Datei erhalten nur anderen Mitglieder des Chores und des Förderkreises und nur im Umfang erteilter Einverständniserklärungen – s. 3.  Sie wird insbesondere nicht Parteien, kirchlichen Institutionen und kommerziellen Unternehmen erteilt. In Betracht kommt sonst nur eine Auskunftserteilung auf Grund Vereins- und öffentlich-rechtlicher oder gerichtlicher Verpflichtungen.
     
  5. Jedes Mitglied kann vom Verantwortlichen (s. 2.) Auskunft über die von ihm erhobenen persönlichen Daten und deren Berichtigung verlangen sowie seine zu 3. erteilte Einwilligung widerrufen. Es kann auch die Löschung seiner Daten zu 1. verlangen, soweit dies mit einer weiteren Mitgliedschaft vereinbar ist.
     
  6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die persönlichen Daten nach 6 Monaten gelöscht.

      Erstellt auf Grund der „Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit“ des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg.

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